Widerrufsrecht

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Mit der Novellierung des Verbraucherrechts sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Was bedeutet das für Sie?

Unsere Immobilienangebote stellen formal rechtlich ein Angebot dar. Mit dem Anfordern des Exposés und/oder der Vereinbarung eines Besichtigungstermins nehmen Sie dieses Angebot an, damit kommt formal ein Vertrag zustande und deshalb müssen wir Sie seit dem 13.06.2014 zum Widerrufsrecht belehren.

Besichtigungstermine und auch alle weiteren Leistungen sind natürlich auch in Zukunft kostenfrei, da wir als Makler auf Erfolgsbasis arbeiten und unsere Provision erst und ausschließlich bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrages oder beim Abschluss eines Mietvertrages fällig wird. Wenn also nicht anders und schriftlich vereinbart, entstehen für Sie zu keinem Zeitpunkt Kosten!

Bei Bedarf können Sie unter HERUNTERLADEN das Formblatt für Ihren Widerruf herunterladen und verwenden. Wir nehmen aber auch gerne formlos per eMail, Telefon oder Brief Ihren Widerruf entgegen und bestätigen Ihnen diesen dann schriftlich.